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OLG Rostock, 14.05.2004 - 1 Ss 44/04 I 20/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht
Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9 m.w.N.), hätte das Berufungsgericht die Frage einer Unterbringung nach § 63 StGB in den Blick nehmen und die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; OLG Rostock, Urteil vom 14. Mai 2004 - 1 Ss 44/04 I 20/04 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97 -, juris).